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Container für Abfälle gem. Baustellenabälle mit Container entsorgen

5. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat auf  seine Kosten und seine Verantwortung notwendige behördliche Genehmigungen für die Aufstellung der Abfallcontainer, insbesondere Stellgenehmigung auf öffentlichen Flächen und/oder Baugenehmigung zu beschaffen.


Der Kunde ist verantwortlich für einen geeigneten Stellplatz für den Container mit ausreichend Rangierfläche für den LKW  bei Aufstellung und Abholung. Fehlfahrten durch fehlende Stellmöglichkeit/Rangierfläche gehen zu Lasten des Kunden. INFO-Rangierbedarf

6. Eigentumsvorbehalt
Der Kunde tritt alle Ansprüche an dem übernommen Abfall an uns ab.

7. Gewährleistung (durch container rhein-main und/oder durch den beauftragten Containerdienst)
Wir stehen ein  für die einwandfreie Lieferung der Container und die Entsorgung/Verwertung der übernommen Abfälle. Für Mängel die durch ungeeigneten und unsachgemässen Umgang mit den Containern entstehen haftet der Kunde. Offene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Aufstellung des Containers zu rügen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, die Erfüllung des ganzen Vertrages abzulehnen. Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.

8. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung zu dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Regeln der AGB  hiervon unberührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)       

 Version: 01/2012


1. Allgemeines
Die Bedingungen sind Bestandteil aller auf dieser Seite angebotenen Dienstleistungen und sonstiger Angebote, auch in laufenden oder künftigen AGB`s. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende AGB`s unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bestellungen müssen von uns bestätigt werden.

2. Angebote und Verträge
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir die uns zugegangenen Aufträge/Bestellungen angenommen und schriftlich bestätigt oder die gewünschte Entsorgungsdienstleistung erbracht haben. Entsprechendes gilt für Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von Verträgen. An schriftliche Bestellungen und Bestellungen per Internet/E-Mail bleibt der Kunde bis 14 Tage nach Eingang der Bestellung bei uns gebunden. Wir sind nur verpflichtet, solche Entsorgungsdienstleistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten ausdrücklich bestätigt wurden. Für alle unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner Weise andersweitig genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden.


3. Liefer- und Leistungszeiten
Wir sind bemüht Lieferzeiten einzuhalten. Fristen und Termine sind aber nur dann verbindlich, soweit diese ausdrücklich  als verbindlich schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und sonstige aussergewöhnliche, hoheitliche Massnahmen und Verkehrsstörungen, befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkung, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, von Scha-densansprüchen die hierdurch hergeleitet werden können. Eine vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht wirksam.  Weiterhin gelten unsere Containermiet- und Lieferbedingungen für Containergestellungen (AGL).

4. Preise und Zahlungen
Kosten für Transport und Entsorgung sowie die jeweils gültige gesetzliche UmSt. werden von uns gesondert berechnet. Sämtliche Zahlungen sind wie auf unserer Auftragsbestätigung/Rechnung mitgeteilt ohne Abzug fällig, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum. Dies gilt auch für die Abrechnung von Zwischenrechnungen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden erfolgt auf das in der Rechnung genannte Bankkonto.

Bei fortgesetzter Nichtbezahlung offener Rechnungen beauftragen wir ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt. Die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten sind bei Inanspruchnahme durch den Kunden zu ersetzen.

 

Köln, 12.Mai 2014