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Container für Abfälle gem. Baustellenabälle mit Container entsorgen

Beantragung einer Stellgenehmigung


Kann der Container auf Privatgelände abgestellt werden, so brauchen Sie nur die Zufahrtsmöglichkeit und den Untergrund zu beachten.


Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum, (Parkstreifen-/buchten, Gehweg, Straße, öffentl.Flächen..) ist über die Gemeinde / Kreis eine Aufstellgenehmigung / verkehrsrechtliche Anordnung durch den Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen.

Da die Verantwortlichkeit unterschiedlich sein kann, fragen Sie bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Abteilung.

Der Antragsteller trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren.

Für ggf. im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beleuchtung, Absperrung etc) ist der Auftraggeber verantwortlich!


Bernd Klein  (Geschäftsführer):

„Es ist für einen Kunden heute nicht leicht einen fairen Preis für die Entsorgung von Abfällen zu erhalten. Hier setzen wir an ! Mit unserem Angebot richten wir uns an private und gewerbliche Kunden die zu verbindlichen Festpreisen eine Entsorgungsdienstleistung ausführen lassen wollen.“


Die Stellgenehmigung ist a&k spätestens am Vortag der geplanten Aufstellung per mail oder Fax zur Verfügung zu stellen.


In wenigen Ausnahmefällen kann eine Pauschalgenehmigung des örtlichen Partners gegen eine Gebühr genutzt werden.

Dies betrifft zur Zeit folgende Kommunen:

(Ausnahme: Anwohner- bzw. gebühren-pflichtige Parkplätze)

Eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei der Wahl des Stellplatzes auszuschließen.

Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt werden, ebenso müssen Kanaldeckel /Gullis frei bleiben, wie auch ein gewisser Abstand zum Bordstein.


Abrollcontainer benötigen eine individuelle Stellgenehmigung bzw dürfen idRegel durch ihre Breite von ca 2,50m nicht im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden!

Ihr direkter Draht zum Container

Bernd Klein


Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de