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Container für Abfälle gem. Baustellenabälle mit Container entsorgen

Gartenabfall (kompostierbar) darf nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Der Abfall ist lose (unverdichtet) zu verladen.
Die Nichteinhaltung führt zu höheren Entsorgungskosten.

Bitte beachten !

Grünschnitt / Gartenabfall

Informationen zur Befüllung

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten entsorgt werden.

Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

 



Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Ihr direkter Draht zum Container

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Gartenabfall / Grünschnitt


fällt in Garten- oder Parkanlagen als Hecken- oder Baumschnitt an.

*kompostierbar, unverdichtet, nicht geschreddert, ohne

andere Abfälle, lose Verladung.


Bei Ästen, Bäumen und Sträuchern darf der Stammdurchmesser maximal
15 cm betragen, die Länge ca 1m


Wurzeln und Stammholz >15cm Stärke sind bei der Bestellung anzugeben und können getrennt erfasst gegen Aufpreis übernommen werden.


Gartenabfälle (kompostierbar) sind:


*bei Verdichtung erfolgt die
 Berechnung nur nach Gewic
ht


keine Gartenabfälle sind:



*kein verdichteter Gartenabfall !

Bernd Klein


Mobil:      01 76 - 47 11 17 19
Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de