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Container für Abfälle gem. Baustellenabälle mit Container entsorgen

Bodenaushub (unbelastet,
ggf Nachweis durch Analytik !)
darf nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Belasteter Boden darf nicht auf dem üblichen Weg als Bodenaushub entsorgt werden. Die Entsorgung von belastetem Boden ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Unbedingt beachten !

Erde (+ Steine)

Informationen zur Befüllung

Bodenaushub (unbelastet) fällt bei Bau-, Umbau- oder

Gartenausschachtungen an.


Mit Steinen versetzter Boden wird als Erde + Steine bezeichnet und entsprechend abgerechnet.


In vielen Regionen wird eine Analytik (auf Schadstoffgehalt) gefordert, bei größeren Mengen ist dies Standard!

Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten entsorgt werden.

Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Ihr direkter Draht zum Container

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !


Bodenaushub ist:



Bei größeren Mengen werden mittler-weile von den Verwertungsanlagen Bodenanalysen gefordert !



! Gültigkeit des Paketpreises bis zu einem Verhältnis Volumen:Gewicht von 1:1,2
(5 cbm=6 to, 7 cbm=8,4 to).
Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet
!



kein Bodenaushub ist:


Erde +Steine (Gültigkeit Gewicht wie unter Erde s.oben)

Bernd Klein


Mobil:      01 76 - 47 11 17 19
Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de